Kinderbehandlung

Besonders bei Kindern gilt das Motto: „Vorbeugen ist besser als Heilen“.
Dieser Grundsatz sollte frühzeitig gelebt werden, damit die Kleinen das Vertrauen bekommen, dass ihnen beim Zahnarzt nichts Schlimmes passiert. Ab dem zweiten Lebensjahr sollte eine jährliche Kontrolle erfolgen.

Schon frühzeitig kann so eine Störung in der Entwicklung des kindlichen Gebisses festgestellt werden.

Im Schulalter - ab sechs Jahren - ist dann ein Praxisbesuch im 6-Monate-Rhythmus angeraten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen im Zusammenhang mit individueller Prophylaxe für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

 


Dazu zählen:

  • Ernährungsberatung
  • Zahnreinigung
  • Erlernen von der richtigen Putztechnik
  • Mundkontrolle
  • Versiegeln der Backenzähne
  • Die Bedeutung der Zahnseide
  • Fluoridierung aller Zähne

So werden früh die Weichen gestellt für ein späteres, makelloses Lächeln.